Hundegesetz
Halsband und Marke sind zuwenig,
Hunde brauchen einen sicheren Ausweis, CHIP genannt!
Wir Menschen haben einen Führerschein, einen Pass, auf jeden Fall einen Identitätsnachweis. Nun haben das auch unsere Haustiere – und zwar gesetzlich vorgeschrieben. Und zwar für alle Hunde – letzte Gesetzes-Frist zum Chippen und Registrieren war der 31.12.2009, nachträgliches Chippen ist natürlich möglich. Selbstverständlich ist Chippen auch für Katzen super!
Der Chip ist ein reiskorngrosser Mikrochip, der unter einem Lesegerät (beim Tierarzt, im Tierheim, bei Polizei usw) , Name, Alter und Rasse des Hundes sowie – das wichtigste – sein Frauchen/Herrchen bekanntgibt.. Mit Chip gibt’s keine „anonym“ verlorenen, abgegebenen Hunde mehr – und auch keine verlaufenen, deren Heim nicht auffindbar ist. Den Chip kann man nicht verlieren, auch der schusseligste Hund nicht! Der Chip sitzt fest und schmerzfrei im Muskel des Tieres.
Also bitte, liebe Hundemenschen! Auf zum Tierarzt zum Chippen, falls noch nicht erledigt. Die Sache piekst nicht mehr als eine Impfung, ist in Sekunden erledigt – und Ihr Tier wird nie wieder verlorengehen können. Die Chip-Registrierdatenbanken machen es möglich, weltweit übrigens.
Alle TierärztInnen, die Gemeinden, die Amtstierärzte, die Tierschutzombudsleute sowie die lokalen Tierschutzvereine informieren und helfen gerne!
"Kampfhunde"
„KAMPFHUNDE“ in Niederösterreich, neues Gesetz seit 28.1.2010
(=Hunde mit erhöhtem Gefährungspotential)
Folgende Rassen und deren Mischlinge (Beweislast trifft den Halter!) sind betroffen:
Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu
Diese Hunderassen, deren Mischlinge sowie „auffällige Hunde“ (hat gebissen, wurde auf Aggressivität gezüchtet u/o trainiert), die von der jeweiligen Gemeinde per Bescheid festzustellen sind, unterliegen folgenden, besonderen gesetzlichen Vorschriften:
- Chip (wie alle Hunde)
- spezielle Meldung an die Gemeinde
- Haltung von maximal 2 Tieren
- Meldung des Grundstückes/Wohnung (mit Ausmassen, Zäunen usw.), wo das/die Tiere gehalten werden
- Nachweis des Hundeführkurses (nennt sich „erforderliche Sachkenntnis“)
- Haftpflichtversicherung für das Tier mit min. € 500.000 für Personen- und min. € 250.000 für Sachschäden) – vorzulegen jährlich
bei der Gemeinde
- zehnfach erhöhte Hundeabgabe an die Gemeinde
Wenn o.e. Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Gemeinde das Halten von solchen Hunden verbieten und die Tiere abnehmen.
Kurse z.B. beim österr. Kynologenverband, Biedermannsdorf, T 02236/71 06 67
Die endgültige Verordnung über die Kurse in NÖ wird für Anfang August 2010 erwartet!
Alle TierärztInnen, die Gemeinden, die Amtstierärzte, die Tierschutzombudsleute sowie die lokalen Tierschutzvereine informieren und helfen gerne!
Katzen
KATZEN sind fruchtbar – leider ZU FRUCHTBAR – STERILISATION ist DIE LÖSUNG und daher auch GESETZLICH vorgeschrieben!
Alle freilaufende Katzen (Ausnahme Züchter und Bauernhofstreuner, aber sehr wohl die Bauernhauskatzen selbst) müssen sterilisiert sein – ein kleiner Eingriff, und die Katze lebt glücklich und zufrieden, meist auch zutraulicher und zeugt, bzw. bekommt, keine zahllosen Jungen mehr. Das Katzenelend hat ein Ende – es ist soooooo einfach!
Sterilisierte Kater/Kätzinnen bleiben gesund, verbreiten keine Seuchen und überfordern weder die HalterInnen noch die Nachbarschaft – ihre Schar bleibt überschaubar.
Daher warten Sie bitte bei Ihren eigenen Tieren sowie bei Streunergruppen in Ihrer Umgebung (Brachflächen, Supermarktrückseiten, Ruinen, Nachbar- und leere Gärten usw) nicht ab, bis sich die Katzen vermehren – handeln Sie sofort.
Alle TierärztInnen, die Gemeinden, die Amtstierärzte, die Tierschutzombudsleute sowie die lokalen Tierschutzvereine informieren und helfen gerne!
Informationen :
Tierschutzombudsfrau Niederösterreich
Dr. Lucia Giefing
http://www.noe.gv.at/Land-Forstwirtschaft/Veterinaer/Tierhaltung/Tierschutzombudsmann.html
Hier finden Sie auch ALLE GESETZESTEXTE!
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Haus 15b, 6. Stock, Zi. 601
Tel.: +43 / 2742 / 9005 / 15578
Fax: +43 / 2742 / 9005 / 77521
E-Mail:
post.tso(at)noel.gv.at
Amtstierarzt BH Mödling Dr. Johann Weiss
Bezirkshauptmannschaft Mödling, Veterinärabteilung
2340 Mödling, Bahnstraße 2
Tel: 02236 9025 34669
Fax: 02236 9025 34651
E-Mail: veterinaer.bhmd@noel.gv.at
Tierschutzverein Mödling u. Umgebung
Obfrau Rita Hodny: Prießnitzgasse 21, 2340 Mödling, 02236/48313
Schriftführerin Elisabeth Richter, Am Platengrund 4g, 2345 Brunn,
02236/33476