Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden folgende Gebühren eingehoben:
- Grabstellengebühren
- Verlängerungsgebühren
- Beerdigungsgebühren
- Enterdigungsgebühren
- Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage)
- Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle
Grabstellengebühren
Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. bei sonstigen Grabstellen auf 10 Jahre (Urnennischen) und 30 Jahre (Grüften) beträgt:
ERDGRABSTELLEN (Familiengräber) |
| Reihengräber zur Beerdigung bis zu 4 Leichen | € 490,00 |
| Randgräber/Hauptgräber zur Beerdigung bis zu 4 Leichen | € 620,00 |
| Mauergräber | € 740,00 |
SONSTIGE GRABSTELLEN |
| Urnennischen zur Beisetzung bis zu 3 Leichen | € 410,00 |
| Grüfte zur Beisetzung bis zu 12 Leichen | € 2.220,00 |
Verlängerungsgebühren
Für Erdgrabstellen und sonstige Grabstellen (Urnennischen) für die ein erstmaliges benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist. Für sonstige Grabstellen (Grüfte) für die ein einmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber zu entrichten ist.
Beerdigungsgebühren
Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Beistellung des Versenkungsapparates) beträgt:
| Erdgrabstellen | € 1.180,00 |
| Erdgrabstellen mit Deckel (blinde Grüfte) | € 1.630,00 |
| Erdgrabstellen - Urnenbeisetzung | € 660,00 |
| Erdgrabstellen mit Deckel bei Urnenbeisetzung | € 1.010,00 |
| Grüften | € 1.540,00 |
| Urnennischen | € 330,00 |
| Winterzuschlag von 01.12.-31.03. (wenn verrechnet) | € 230,00 |
Bei Grabarbeiten:
- Samstagszuschlag 50 %
- Sonn- und Feiertagszuschlag 100 %
Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern bis 15 Jahren beträgt die Hälfte der festgesetzten Gebührensätze.
Enterdigungsgebühr
Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung bzw. Exhumierung einer Leiche beträgt:
| Erdgrabstellen je Exhumierung | € 1.180,00 |
| Erdgrabstellen mit Deckel | € 1.630,00 |
| jede weitere Exhumierung | € 1.180,00 |
| Urne in Erdgrabstelle je Exhumierung | € 660,00 |
| Urne in Erdgrabstelle mit Deckel | € 1.010,00 |
| jede weitere Exhumierung | € 660,00 |
| Grüften | € 1.540,00 |
| jede weitere Exhumierung | € 1.180,00 |
| Urnennischen | € 330,00 |
Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Kühlhalle) und der Aufbahrungshalle
| Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) beträgt für jeden angefangenen Tag | € 50,00 |
| Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag | € 490,00 |