Gebühren


Friedhofsgebühren

Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden folgende Gebühren eingehoben:

  • Grabstellengebühren
  • Verlängerungsgebühren
  • Beerdigungsgebühren
  • Enterdigungsgebühren
  • Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage)
  • Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle

Grabstellengebühren

Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. bei sonstigen Grabstellen auf 10 Jahre (Urnennischen) und 30 Jahre (Grüften) beträgt:

ERDGRABSTELLEN (Familiengräber)
Reihengräber zur Beerdigung bis zu 4 Leichen€    490,00
Randgräber/Hauptgräber zur Beerdigung bis zu 4 Leichen €    620,00
Mauergräber€    740,00
SONSTIGE GRABSTELLEN 
Urnennischen zur Beisetzung bis zu 3 Leichen€    410,00
Grüfte zur Beisetzung bis zu 12 Leichen€ 2.220,00

Verlängerungsgebühren

Für Erdgrabstellen und sonstige Grabstellen (Urnennischen) für die ein erstmaliges benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist. Für sonstige Grabstellen (Grüfte) für die ein einmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber zu entrichten ist.

Beerdigungsgebühren

Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Beistellung des Versenkungsapparates) beträgt:

Erdgrabstellen€ 1.180,00
Erdgrabstellen mit Deckel (blinde Grüfte)€ 1.630,00
Erdgrabstellen - Urnenbeisetzung€    660,00
Erdgrabstellen mit Deckel bei Urnenbeisetzung€ 1.010,00
Grüften€ 1.540,00
Urnennischen€    330,00
Winterzuschlag von 01.12.-31.03. (wenn verrechnet)€    230,00

Bei Grabarbeiten:

  • Samstagszuschlag                          50 %
  • Sonn- und Feiertagszuschlag      100 %

Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern bis 15 Jahren beträgt die Hälfte der festgesetzten Gebührensätze.

Enterdigungsgebühr

Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung bzw. Exhumierung einer Leiche beträgt:

Erdgrabstellen je Exhumierung€ 1.180,00
Erdgrabstellen mit Deckel€ 1.630,00
jede weitere Exhumierung€ 1.180,00
Urne in Erdgrabstelle je Exhumierung€    660,00
Urne in Erdgrabstelle mit Deckel€ 1.010,00
jede weitere Exhumierung€    660,00
Grüften€ 1.540,00
jede weitere Exhumierung€ 1.180,00
Urnennischen€    330,00

Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Kühlhalle) und der Aufbahrungshalle

Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) beträgt für jeden angefangenen Tag€   50,00
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag€ 490,00

Strafregisterbescheinigung

Kosten

  • € 21,00 feste Gebühr pro Antrag
  • € 21,00 feste Gebühr pro Strafregisterbescheinigung sofern keine gebührenfreie Mitteilung (zur Vorlage bei Firma)
  • €   6,00 Beilagengebühr feste Gebühr für jeden Bogen 
  • €   2,10 Verwaltungsabgabe pro ausgestellten Bogen (pro Strafregisterbescheinigung)

Beispiele:

Strafregisterbescheinigung ALLGEMEIN€ 21,00 feste Gebühr für Antrag
€ 21,00 feste Gebühr für Bescheinigung
€   2,10 Verwaltungsabgabe für Bescheinigung
€ 44,10
Strafregisterbescheinigung zur 
VORLAGE BEI DIENSTGEBER
€ 21,00 feste Gebühr für Antrag
€   2,10 Verwaltungsabgabe für Bescheinigung
€ 23,10
Strafregisterbescheinigung Kinder- und
Jugendfürsorge
€ 21,00 feste Gebühr für Antrag
€   2,10 Verwaltungsabgabe für Bescheinigung
€   6,00 Beilagengebühr feste Gebühr
              Bescheinigung des Dienstgebers
€ 29,10
Strafregisterbescheinigung 
VORLAGE BEI DIENSTGEBER + 
Strafregisterbescheinigung Kinder- und 
Jugendfürsorge mit Vorlage bei Dienstgeber
€ 21,00 feste Gebühr für Antrag ALLGEMEIN
€   2,10 Verwaltungsabgabe für Bescheinigung
              ALLGEMEIN
€ 21,00 feste Gebühr für Antrag KINDER
€   2,10 Verwaltungsabgabe für Bescheinigung
              KINDER
€   6,00 Beilagengebühr feste Gebühr
              Bescheinigung des Dienstgebers
€ 52,20


Hundeabgabe

  • € 30,00 
  • € 70,00    (für Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential)
  • €   6,54    (für Nutzhunde)

Kanalbenützungsgebühr

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