Reges Interesse bei Planausstellung!

Reges Interesse bei Planausstellung!

Die Gemeinde hat anlässlich der geplanten Flächenwidmung für eine Siedlungserweiterung östlich der Wohnhausanlage Bachgasse 31 zur Planausstellung geladen. Rd. 150 Interessenten nutzen die Gelegenheit am 6. November im 9er-Haus alles rund um dieses Thema aus erster Hand zu erfahren. 

Grundlage Entwicklungskonzept. Die Gemeinde hat sich im 2019 beschlossenen Entwicklungskonzept das Ziel einer moderaten Bevölkerungsentwicklung gegeben (Einwohnerzunahme von rd. +12% in 10 Jahren). Dazu soll in den nächsten Jahren eines der neun Siedlungserweiterungsgebiete entwickelt werden. 

Basis ist Raumordnungsvertrag. In einem Raumordnungsvertrag zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümern wird u. a. die Verfügbarkeit des neuen Baulandes und eine Abtretung von Flächen an die Gemeinde für deren Zwecke geregelt. 

Neue Flächenwidmungskategorie. Erstmals kommt in Hennersdorf die Flächenwidmungskategorie „Bauland-Wohngebiet Nachhaltige Bebauung“ zur Anwendung. Diese ermöglicht eine dichtere Verbauung um Bodenverbrauch und Versiegelung zu minimieren.

Ziele der Gemeinde. Neben der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum soll auch die Möglichkeit für eine zeitgemäße Ordination für unsere Allgemeinmedizinerin geschaffen werden und bei Bedarf Raum neue Wohnformen (Betreutes Wohnen, etc.) geboten werden. 

Berücksichtigung des Gebäudebestands. Der künftige Bebauungsplan orientiert sich am Gebäudebestand und sieht differenzierte Vorgaben für Bebauungsdichte, Gebäudehöhe und Abstände vor.

Nachhaltige Ansätze in Bebauungsbestimmungen. Zur Sicherstellung der Wohn- und Lebensqualität der Hennersdorfer:innen sollen künftig im gesamten Ortsgebiet Regelungen u. a. für unversiegelte Flächen, Begrünte Dächer und Baumpflanzungen bei KFZ-Stellplätzen gelten. 

Wie geht´s weiter? Nach Abschluss der öffentlichen Auflage im Dezember 2025 und dem Raumordnungsvertrag erfolgt im Frühjahr 2026 die Beschlussfassung im Gemeinderat und im Anschluss die Genehmigung durch das Land NÖ. Nach der Genehmigung durch das Land NÖ können auf dem neuen Bauland etappenweise Bauprojekte eingereicht und umgesetzt werden.

gf. GR Klaus Steininger 

03_HEND_FÄ2_12169_E_PLANDARSTELLUNG_M5000[1].pdf herunterladen (1.27 MB)

04_HEND_FÄ2_FLÄCHENBILANZ[1].pdf herunterladen (1.51 MB)

 05_HEND_FÄ2_12169_BAULANDMONITORING.pdf herunterladen (1.16 MB)

06_HEND_PARZELLIERUNGSKONZEPT.pdf herunterladen (0.56 MB)

01_HEND_FÄ2_12169_BERICHT.pdf herunterladen (5.08 MB)

02_HEND_FÄ2_12169_E_PLANDARSTELLUNG_M2000[1].pdf herunterladen (0.71 MB)

HEND_BÄ_03_12765_E_M2000[1].pdf herunterladen (1.19 MB)

HEND_BÄ3_12765_Erläuterungsbericht[1].pdf herunterladen (2.87 MB)

HEND_Parzellierungskonzept.pdf herunterladen (0.56 MB)