Hundegesetz

Halsband und Marke sind zuwenig, Hunde brauchen einen sicheren Ausweis, CHIP genannt!

Wir Menschen haben einen Führerschein, einen Pass, auf jeden Fall einen Identitätsnachweis. Nun haben das auch unsere Haustiere – und zwar gesetzlich vorgeschrieben. Und zwar für alle Hunde – letzte Gesetzes-Frist zum Chippen und Registrieren war der 31.12.2009, nachträgliches Chippen ist natürlich möglich. Selbstverständlich ist Chippen auch für Katzen super!

Der Chip ist ein reiskorngrosser Mikrochip, der unter einem Lesegerät  (beim Tierarzt, im Tierheim, bei Polizei usw) , Name, Alter und Rasse des Hundes sowie – das wichtigste – sein Frauchen/Herrchen bekanntgibt.. Mit Chip gibt’s keine „anonym“ verlorenen, abgegebenen Hunde mehr – und auch keine verlaufenen, deren Heim nicht auffindbar ist. Den Chip kann man nicht verlieren, auch der schusseligste Hund nicht! Der Chip sitzt fest und schmerzfrei im Muskel des Tieres.

Also bitte, liebe Hundemenschen! Auf zum Tierarzt zum Chippen, falls noch nicht erledigt. Die Sache piekst nicht mehr als eine Impfung, ist in Sekunden erledigt – und Ihr Tier wird nie wieder verlorengehen können. Die Chip-Registrierdatenbanken machen es möglich, weltweit übrigens. 

Alle TierärztInnen, die Gemeinden, die Amtstierärzte, die Tierschutzombudsleute sowie die lokalen Tierschutzvereine informieren und helfen gerne!

"Kampfhunde"

„KAMPFHUNDE“ in Niederösterreich, neues Gesetz seit 28.1.2010 (=Hunde mit erhöhtem Gefährungspotential
Folgende Rassen und deren Mischlinge (Beweislast trifft den Halter!) sind betroffen:
Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu
Diese Hunderassen, deren Mischlinge  sowie „auffällige Hunde“
(hat gebissen, wurde auf Aggressivität gezüchtet u/o trainiert), die von der jeweiligen Gemeinde per Bescheid festzustellen sind, unterliegen folgenden, besonderen gesetzlichen Vorschriften:

  • Chip (wie alle Hunde)
  • spezielle Meldung an die Gemeinde
  • Haltung von maximal 2 Tieren
  • Meldung des Grundstückes/Wohnung (mit Ausmassen, Zäunen usw.), wo das/die Tiere gehalten werden
  • Nachweis des Hundeführkurses (nennt sich „erforderliche Sachkenntnis“)
  • Haftpflichtversicherung für das Tier mit min. € 500.000 für Personen- und min. € 250.000 für Sachschäden) – vorzulegen jährlich bei der Gemeinde
  • zehnfach erhöhte Hundeabgabe an die Gemeinde

Wenn o.e. Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Gemeinde das Halten von solchen Hunden verbieten und die Tiere abnehmen.
Kurse z.B. beim österr. Kynologenverband, Biedermannsdorf, T 02236/71 06 67

Alle TierärztInnen, die Gemeinden, die Amtstierärzte, die Tierschutzombudsleute sowie die lokalen Tierschutzvereine informieren und helfen gerne!

Informationen

Tierschutzombudsfrau Niederösterreich
Dr. Lucia Giefing
http://www.noe.gv.at/Land-Forstwirtschaft/Veterinaer/Tierhaltung/Tierschutzombudsmann.html
Hier finden Sie auch ALLE GESETZESTEXTE!
NÖ Hundehaltegesetz
NÖ Hundeabgabegesetz 1979

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Haus 15b, 6. Stock, Zi. 601
Tel.: +43 / 2742 / 9005 / 15578
Fax: +43 / 2742 / 9005 / 77521
E-Mail: post.tso(at)noel.gv.at

Amtstierarzt BH Mödling Dr. Johann Weiss
Bezirkshauptmannschaft Mödling, Veterinärabteilung
2340 Mödling, Bahnstraße 2
Tel: 02236 9025 34669
Fax: 02236 9025 34651
E-Mail: veterinaer.bhmd(at)noel.gv.at

Tierschutzverein Mödling u. Umgebung
Obfrau Rita Hodny: Prießnitzgasse 21, 2340 Mödling, 02236/48313
Schriftführerin Elisabeth Richter, Am Platengrund 4g, 2345 Brunn am Gebirge
02236/33476
www.tsv-moedling.at