Genossenschaftswohnungen

Genossenschaftswohnungen werden von gemeinnützigen Bauträger (Bauvereinigungen oder Genossenschaften) errichtet und vermietet. Ziel ist leistbares Wohnen, meist niedrigere Mieten als auf dem freien Markt, soziale Kriterien wie Einkommensgrenzen, oft verpflichtende Mitgliedschaft etc. Meist ist ein Finanzierungsbeitrag (auch: Baukosten- oder Grundkostenbeitrag) bei Einzug zu bezahlen. Dieser Beitrag wird bei Auszug oft retourniert (teilweise) – häufig mit Abwertung je Nutzungsdauer. Manchmal gibt es auch eine Kaufoption oder ein Recht, nach mehreren Jahren das Mietobjekt zu erwerben.

Wichtige Voraussetzungen

Diese hängen vom Bundesland und dem spezifischen Fördergesetz ab – hier für Niederösterreich:

  • Alter: Meist volljährig (mindestens 18). Anmeldung manchmal bereits ab 17 möglich.
  • Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltsstatus: Österreich, EU/EWR, mit Aufenthaltsgenehmigung etc. 
  • Einkommen: Es gibt Ober- (und manchmal Unter-)grenzen. Wer zuviel verdient, kommt nicht in den Genuss der Förderung.
  • Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz dienen.

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